Ich bin ausschließlich im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung und Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und im Gewerblichen Mietrecht tätig. Mandate in anderen Rechtsgebieten übernehme ich nicht.
Hochgradige Spezialisierung ist bei mir kein Lippenbekenntnis, sondern meine Philosophie seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit im Jahr 1996. Zwei Fachanwaltstitel, durchgängige Fokussierung auf meinen beiden Spezialgebiete und zahlreiche Publikationen belegen dies. Was ich mache, mache ich mit Freude und Engagement. Manchmal werde ich von Mandanten (und auch Gegnern) gefragt: „Wie machen Sie das eigentlich alles – Mandate, Seminare, Schreiberei?“ Meine Antwort: „Mit Herzblut!„. Begeisterung für „meine“ Gebiete ist keine geschäftstüchtige Maskerade, sondern mein Alltag (keine Sorge, ein sogar recht umfangreiches Privatleben habe ich trotzdem – siehe Vita).
Meine langjährige Erfahrung wird ergänzt durch regelmäßige und intensive Veröffentlichungs- und Referententätigkeit. Die dafür unerlässliche Kenntnis der aktuellsten Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung fließt zu Gunsten der Mandanten gezielt in die praktische Mandatsbearbeitung ein. Hinzu kommt natürlich eine jahrzehntelange Prozesserfahrung.
Dass ich von einem der führenden Köpfe im deutschen Rechtswesen* als „ein ganz besonders erfahrener und respektierter Sachkenner mit hohem juristischen Anspruch“ bezeichnet wurde, war eine besondere Freude.
Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Mietrecht
Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Mietrecht
Kai-Jochen Neuhaus
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Mietrecht
Die bundesweite Vertretung und Beratung von Mandanten gehört für mich zum täglichen Geschäft. Mehr als 90 % meiner Mandanten haben ihren Sitz nicht im Ruhrgebiet. Die moderne Telekommunikation einschließlich Videokonferenzen ermöglicht eine schlanke und unkomplizierte Mandatsbearbeitung.
Prozesse führe ich deutschlandweit an allen Land- und Oberlandesgerichten. Termine – gleichgültig ob in Präsenz oder als Videoverhandlung – nehme ich IMMER persönlich wahr, um für den Mandanten das optimale, wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis zu erzielen.
Der Kanzleisitz in Dortmund mit hervorragenden Verkehrsanbindungen ist ein Standortvorteil, denn fast alle der insgesamt fast 120 deutschen Landgerichte und 24 Oberlandesgerichte sind problemlos zu erreichen.
Eine Liste der Gerichte finden Sie hier.
Termine vor Gericht nehme ich bundesweit persönlich wahr, um die Interessen meiner Mandanten optimal zu vertreten. Die nicht selten auftretenden Probleme mit Unterbevollmächtigten (fehlende Kenntnis komplexer Mandatsinhalte, fehlendes Engagement) werden dadurch konsequent vermieden. Viele Gerichtsverhandlungen werden per Video durchgeführt. Ich biete den Gerichten hier eine individuelle und flexible Terminabsprachen an, was in vielen Fällen zu deutlichen Verfahrensbeschleunigungen von teils mehreren Monaten führt.
Die persönliche Vertretung bei Gericht hat zudem den großen Vorteil, dass RichterInnen von mir besser eingeschätzt werden können – und umgekehrt. RichterInnen schätzen es, einen direkten Ansprechpartner zu haben, mit dem der Prozessstoff umfassend und sachlich erörtert werden kann. Dieses „man kennt sich“ kann ein strategischer Vorteil im Sinne einer effektiven und effizienten Prozessführung sein.
Mehr als 90 % meiner Mandante „spielen“ an Gerichten außerhalb des Ruhrgebiets. Ich kenne alle Oberlandesgerichte und – bis auf zwei Ausnahmen – alle Landgerichte in Deutschland. Durch die persönliche Terminswahrnehmung anfallende längere Reisen sind für mich nicht lästig, sondern durch eine bewährte Planungsroutine und moderne Medien effiziente Arbeitszeit mit der persönlichen Bereicherung, andere Orte und Menschen kennen zu lernen.
Vergleichsabschlüsse kommen für mich nur dann in Betracht, wenn es sich um wirtschaftliche interessante Alternativen zur Fortsetzung des Rechtsstreits handelt. Ist der Mandant nicht mit anwesend, werden Vergleiche immer nur mit einer ausreichenden Widerrufsfrist abgeschlossen, um das Für und Wider in Ruhe mit dem Mandanten erörtern zu können.