FACHANWALT NICHT (NUR) ALS BERUF, SONDERN ALS BERUFUNG

Ich bin ausschließlich im Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung und Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und im Gewerblichen Mietrecht tätig. Mandate in anderen Rechtsgebieten übernehme ich nicht.

Hochgradige Spezialisierung ist bei mir kein Lippenbekenntnis, sondern meine Philosophie seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit im Jahr 1996. Zwei Fachanwaltstitel, durchgängige Fokussierung auf meinen beiden Spezialgebiete und zahlreiche Publikationen belegen dies. Was ich mache, mache ich mit Freude und Engagement. Manchmal werde ich von Mandanten (und auch Gegnern) gefragt: „Wie machen Sie das eigentlich alles – Mandate, Seminare, Schreiberei?“ Meine Antwort: „Mit Herzblut!„. Begeisterung für „meine“ Gebiete ist keine geschäftstüchtige Maskerade, sondern mein Alltag (keine Sorge, ein sogar recht umfangreiches Privatleben habe ich trotzdem – siehe Vita).

Meine langjährige Erfahrung wird ergänzt durch regelmäßige und intensive Veröffentlichungs- und Referententätigkeit. Die dafür unerlässliche Kenntnis der aktuellsten Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung fließt zu Gunsten der Mandanten gezielt in die praktische Mandatsbearbeitung ein. Hinzu kommt natürlich eine jahrzehntelange Prozesserfahrung.

Dass ich von einem der führenden Köpfe im deutschen Rechtswesen* als „ein ganz besonders erfahrener und respektierter Sachkenner mit hohem juristischen Anspruch“ bezeichnet wurde, war eine besondere Freude.

*Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident d. OLG Saarbrücken a.D. und des Verfassungsgerichtshofs Saarland in NJW 19/2015

LEISTUNGEN

  • Versicherungsrecht für Versicherungsunternehmen: Berufsunfähigkeitsversicherung, Vorvertragliche Anzeigepflicht, Lebensversicherung/Todesfälle
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht: Vertragsgestaltung, Vertragsüberarbeitung
  • Bundesweite Tätigkeit
  • Persönliche Wahrnehmung aller Gerichtstermine
  • Keine Vertretung von Versicherungsnehmers, auch nicht in anderen Bereichen als BU/LV
  • Anwaltliche Erfahrung seit 1996
  • Fachanwaltstitel
  • Hoher Spezialisierungsgrad
  • Keine Mandatsannahme außerhalb der Spezialisierung
  • Prozessvertretung
  • Gerichtstermine werden ohne Berechnung von Reisekosten wahrgenommen
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Beratung, Gutachten
  • Wirtschaftliches Denken
  • Praxisorientierte Lösungen
  • Regelmäßige Veröffentlichungen
  • Referententätigkeit
  • Branchenspezifische Schulungen und Seminare für Versicherungs- und Immobilienunternehmen

VITA

Kai-Jochen Neuhaus

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Mietrecht

VITA IN KÜRZE

Kai-Jochen Neuhaus

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Mietrecht

VITA IN KÜRZE

Kai-Jochen Neuhaus

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Mietrecht

  • Rechtsanwalt seit 1996, verheiratet, zwei Söhne, zwei Stieftöchter
  • Aufgewachsen in Herdecke/Ruhr, Studium an der Ruhr-Universität Bochum
  • Selbstständiger Rechtsanwalt seit 1996
  • Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2004, Fachanwalt für Mietrecht seit 2005
  • Spezialist in den Bereichen Berufsunfähigkeitsrecht, vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und Geschäftsraummiete
  • Herausgeber/Autor zahlreicher Veröffentlichungen (Fachbücher, Aufsätze in Fachzeitschriften, Urteilsbesprechungen, Anmerkungen zu Urteilen etc.)
  • Referent auf Seminaren, In-House-Schulungen und Kongressen, bspw. Seminare im Gewerblichen Mietrecht, zur Berufsunfähigkeitsversicherung und vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung
  • Tagungsleitung auf diversen Veranstaltungen, bspw. „Praxistag Personenversicherungsrecht“ und „DAIvent an der Ostsee – Aktuelles Miet- und WEG-Recht“; Initiator und Tagungsleiter beim „DAI-Praxistag Personenversicherung“
  • Gründungsmitglied des Expertenteams „Juris PraxisReport Versicherungsrecht“, regelmäßige Uerteilsbesprechungen im JurisPR-VersR
  • Beiratstätigkeit und ständiger Mitarbeiter bei diversen Fachzeitschriften (z.B. „ZAP- Zeitschrift für die Anwaltspraxis“)
  • Fachinstitutsleiter Miet- und WEG-Recht, Deutsches Anwaltsinstitut (DAI), Bochum
  • Mitglied des Fachausschusses zur Verleihung des Titels „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ bei der Rechtsanwaltskammer Hamm (2005 – 2019)
  • Mitgliedschaften: Deutscher Verein für Versicherungswissenschaft e.V.; VVAL e.V. – Vereinigung von Versicherungsmedizinern, Antrags- und Leistungsprüfern; Verein zur Förderung der Münsterischen Forschungsstelle für Versicherungswesen
  • Lehrbeauftragter der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (2011-2013)
  • Mehrmonatige berufliche Auslandsaufenthalte u.a. New York, N.Y., USA
  • Private Interessen: Meine vier Kinder – natürlich auch meine Frau (so etwas wird ja sonst nie auf Websites betont); Filme und Serien (gerne leicht extrem: Dexter, TWD, Breaking Bad, aber natürlich auch Yellowstone, This is us oder tolle Dokus wie The Vietnam War, Making a Murderer); Filmliteratur; Reisen (v.a. USA, Kanada, Costa Rica, Südafrika – und trotz aller Weltenbummlerei unser absolutes Lieblingshotel auf Rhodos); Schreiben (ja: Fachliteratur – ist das pathologisch?); Psychologie und Psychiatrie; Terrarienkunde/Herpetologie (Taggeckos, Anolis); Tillandsien/Bromelien (exotische Pflanzen); Sauna; regelmäßig Ayuverda klassisch in Indien oder Sri Lanka (ohne Wellness…) als Ausgleich für diverse „Weinseminare“ in der Pfalz oder an der Mosel; natürlich auch BVB – aber muss man das als Dortmunder erwähnen?
  • Was ich gar nicht mag: Neider, antidemokratischer Blender (gleich ob aus der rechten, linken oder einer anderen Ecke), Ungerechtigkeit, Intoleranz, Oberflächlichkeit, Eltern, denen ihre Kinder egal sind.

BUNDESWEITE ANWALTLICHE VERTRETUNG

Die bundesweite Vertretung und Beratung von Mandanten gehört für mich zum täglichen Geschäft. Mehr als 90 % meiner Mandanten haben ihren Sitz nicht im Ruhrgebiet. Die moderne Telekommunikation einschließlich Videokonferenzen ermöglicht eine schlanke und unkomplizierte Mandatsbearbeitung.

Prozesse führe ich deutschlandweit an allen Land- und Oberlandesgerichten. Termine – gleichgültig ob in Präsenz oder als Videoverhandlung – nehme ich IMMER persönlich wahr, um für den Mandanten das optimale, wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis zu erzielen.

Der Kanzleisitz in Dortmund mit hervorragenden Verkehrsanbindungen ist ein Standortvorteil, denn fast alle der insgesamt fast 120 deutschen Landgerichte und 24 Oberlandesgerichte sind problemlos zu erreichen.

Eine Liste der Gerichte finden Sie hier.

RISIKOMINIMIERUNG FÜR BU-VERSICHERER, z. B. DURCH PERSÖNLICHE VERTRETUNG VOR GERICHT

Es gibt fünf Hauptgründe, warum Versicherer nach einer sorgfältigen Leistungsprüfung trotz eigentlich guter Ausgangsposition in BU-Gerichtsverfahren unterliegen können:

  1. Richter:innen, die in Berufsunfähigkeitssachen entweder unerfahren sind (was für mindestens 60 % aller Verfahren gelten dürfte), generell „keinen Bock“ haben, sich mit der Sache oder dem Thema gründlich zu beschäftigen (und sich ggf. einzuarbeiten) oder – nicht selten – aus nicht nachvollziehbaren Gründen grundsätzlich VN-freundlich sind.
  2. Klageerwiderungen, die nicht detailliert genug sind, um auch unerfahrenen Richter:innen oder solchen mit Durchschnittskenntnissen die Problematiken und vor allem die Rechtsprechung zu verdeutlichen.
  3. Keine persönliche Wahrnehmung der Gerichtstermine durch den bearbeitenden Anwalt (denn es muss sichergestellt sein, dass auch alle rechtlichen Aspekte erörtert werden können, unerfahrenen oder desinteressierten Richter*innen Paroli geboten werden kann und Vergleichsgespräche sachgerecht geführt werden können).
  4. Fehlende Prozesserfahrung des bearbeitenden Anwalts: wer prozessuale Feinheiten und Gepflogenheiten nicht kennt, kann nicht angemessen agieren und reagieren.
  5. Nicht über Grundkenntnisse hinausgehende medizinische Kenntnisse des bearbeitenden Anwalts (solche Kenntnisse sind für detaillierte Schriftsätze, insbesondere zum „Auseinanderpflücken“ von qualitativ fragwürdigen medizinischen Gerichtsgutachten mit dem Ziel, dass ein neues Gutachten eingeholt wird und ggf. zur Vorbereitung des Berufungsverfahrens, unerlässlich).

An möglicherweise uninteressierten oder unerfahrenen Richter:innen kann ich nichts ändern. Hinsichtlich der obigen anderen Aspekte können Sie aber sicher sein, dass diese Risiken bei mir nicht bestehen.

Warum ist die persönlichen Vertretung von Berufsunfähigkeitsversicherern durch beauftragte Anwälte vor Gericht so bedeutsam?

In Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeitsversicherungen spielt die Frage der persönlichen Vertretung vor Gericht aus folgenden Gründen eine bedeutende Rolle und stellt gegenüber der Beauftragung von Unterbevollmächtigten IMMER die bessere Alternative dar.

Fachliche Expertise:
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind hochkomplexe rechtliche Angelegenheiten, die eine fundierte juristische Kenntnis erfordern. Indem sich Berufsunfähigkeitsversicherer vor Gericht von einem spezialisierten Anwalt persönlich vertreten lassen, gewährleisten sie, dass ihr Fall von jemandem mit umfassendem Wissen und Erfahrung in diesem speziellen Bereich vertreten wird. Der Anwalt kann die komplexen rechtlichen Aspekte des Falles verstehen, angemessene Strategien entwickeln und effektiv auf mögliche Herausforderungen reagieren.

Effektive Kommunikation:
Eine persönliche Vertretung ermöglicht eine direkte und effektive Kommunikation zwischen dem Anwalt und dem Gericht. Der Anwalt kann die Argumente und Positionen des Berufsunfähigkeitsversicherers klar und überzeugend darlegen und auf Fragen oder Bedenken des Gerichts sofort und inhaltlich umfassend reagieren. Dies trägt dazu bei, dass die Interessen des Versicherers effektiv vertreten werden und das Gericht alle relevanten Informationen erhält, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Vertraulichkeit und Verantwortlichkeit:
Die persönliche Vertretung durch einen beauftragten Anwalt stellt sicher, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer ein angemessenes Maß an Vertraulichkeit und Verantwortlichkeit gewährleisten kann. Der Anwalt steht in direktem Kontakt mit dem Versicherer und kann vertrauliche Informationen schützen. Darüber hinaus kann der Anwalt dem Versicherer jederzeit sofort über den Fortschritt des Verfahrens berichten und bei Entscheidungen oder Maßnahmen konsultiert werden, um sicherzustellen, dass die Interessen des Versicherers bestmöglich vertreten werden. Bei einem unterbevollmächtigter Anwalt bleiben diese Aspekte in der Regel auf der Strecke.

Effizienz und Zeitersparnis:
Die persönliche Vertretung vor Gericht ermöglicht es dem Berufsunfähigkeitsversicherer, den Prozess effizienter zu gestalten und Zeit zu sparen. Der Anwalt kann das Verfahren aktiv verfolgen, Fristen einhalten und auf Verzögerungen oder unvorhergesehene Ereignisse reagieren. Dies trägt dazu bei, dass der Fall vor Gericht schneller abgewickelt wird und der Versicherer nicht unnötig Zeit und Ressourcen aufwenden muss.

Zwiespältiger Eindruck beim Gericht:
Bekanntlich bekommt man nie mehr die zweite Chance eines ersten Eindrucks. Die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten erweckt bei manchen Richter*innen den Eindruck, dass der für den VN oft existenzielle Fall für den Versicherer eher belanglos oder nebensächlich ist (dies wurde mir im Laufe meiner Tätigkeit schon mehrfach kommuniziert) – eine falsche, aber fatale Wahrnehmung, die in „wackeligen“ Fällen das Zünglein an der Waage sein kann.

Warum sind Sie in diesen Fällen bei mir „in guten Händen“?

Termine vor Gericht nehme ich seit jeher bundesweit persönlich wahr, um die Interessen meiner Mandanten optimal zu vertreten. Die nicht selten auftretenden Probleme mit Unterbevollmächtigten – fehlende Kenntnis komplexer Mandatsinhalte, fehlendes Engagement – werden dadurch konsequent vermieden (siehe dazu ausführlich unten). Viele Gerichtsverhandlungen werden per Video durchgeführt. Ich biete den Gerichten hier eine individuelle und flexible Terminabsprachen an, was in vielen Fällen zu deutlichen Verfahrensbeschleunigungen von mehreren Monaten führt.

Mehr als 90 % meiner Mandate „spielen“ an Gerichten außerhalb des Ruhrgebiets. Ich kenne alle Oberlandesgerichte und alle Landgerichte in Deutschland. Durch die persönliche Terminswahrnehmung anfallende längere Reisen sind für mich nicht lästig, sondern durch eine bewährte Planungsroutine und moderne Medien effiziente Arbeitszeit mit der persönlichen Bereicherung, andere Orte und Menschen kennen zu lernen.

Die persönliche Vertretung bei Gericht hat zudem den großen Vorteil, dass RichterInnen von mir besser eingeschätzt werden können – und umgekehrt. RichterInnen schätzen es, einen direkten Ansprechpartner zu haben, mit dem der Prozessstoff umfassend und sachlich erörtert werden kann. Dieses „man kennt sich“ kann ein strategischer Vorteil im Sinne einer effektiven und effizienten Prozessführung sein.

Vergleichsabschlüsse kommen für mich nur dann in Betracht, wenn es sich um wirtschaftliche interessante Alternativen zur Fortsetzung des Rechtsstreits handelt. Ist der Mandant nicht mit anwesend, werden Vergleiche immer nur mit einer ausreichenden Widerrufsfrist abgeschlossen, um das Für und Wider in Ruhe mit meinem Mandanten erörtern zu können.

Darüber hinaus gilt:

Fachwissen und Expertise:
Ich verfüge über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kenne die spezifischen Gesetze, Regelungen und Rechtsprechung, die für solche Fälle relevant sind. Darüber hinaus habe ich viel Erfahrung mit medizinischen Aspekten, weil mich dies auch privat schon seit meiner Jugend interessiert und fasziniert hat. Meine Expertise ermöglicht es mir, Versicherer effektiv zu vertreten und ihnen zu helfen, ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu wahren.

Individuelle Fallanalyse:
Jeder Berufsunfähigkeitsfall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Ich nehme mir (natürlich) die Zeit, jeden Fall sorgfältig zu analysieren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei berücksichtige ich die spezifischen Umstände des Versicherungsfalls und arbeitet eng mit dem Versicherer zusammen, um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Verhandlungsgeschick:
In Gerichtsverfahren ist ein gutes Verhandlungsgeschick von entscheidender Bedeutung. Ich bin bekannt für meine Fähigkeit, effektiv zu verhandeln und die Interessen meiner Mandanten zu vertreten. Ich setze mich nachdrücklich für die Rechte der Berufsunfähigkeitsversicherer ein und strebe faire und sachgerechte Ergebnisse an.

Renommee und effiziente Prozessführung:
Als angesehener Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen verfüge ich über ein hohes Renommee vor Gericht und bei Prozessgegnern. Man weiß, dass ich keine „Show mache“, um die Argumentation des Versicherers zu stärken. Ich arbeite effizient und zielgerichtet, um die Interessen meines Mandanten bestmöglich zu vertreten, kenne die juristischen Abläufe und kann den Prozess strategisch führen, um eine optimale Verhandlungsführung zu gewährleisten. Durch meine Erfahrung kann ich auch potenzielle Fallstricke und Hindernisse frühzeitig erkennen und entsprechend reagieren.

Fallübergreifende Betrachtung:
Falls ich bei der Durchsicht der Leistungsakte Fehler oder Auffälligkeiten in der Sachbearbeitung feststelle, spreche ich das an, damit die künftige Bearbeitung optimiert werden kann.